Der DLV hat uns von seiner Rechtsanwältin Anne Jakob eine E-Mail schreiben lassen. Sie lautet im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Koop,
ich vertrete die rechtlichen Interessen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes DLV in Darmstadt aufgrund einer Generalvollmacht, die mir im Original vorliegt, und die ich Ihnen als eingescanntes Dokument anhänge.
Sie veröffentlichen aktuell auf Ihrer Internetseite http://www.masters-sport.de einen Text zu den Meldungen für die WM in Riccione. Insbesondere steht dort der folgende Satz:
„Der DLV lehnt offenbar jede Initiative ab, obwohl der Bundesfachausschuss Senioren bei seiner Tagung im Februar in Düsseldorf beschlossen hatte, künftig bei allen Internationalen Meisterschaften durch den DLV bei den Veranstaltern nach einer optionalen Nachmeldung zu fragen.“
Diese Aussage ist falsch. Dies ist Ihnen bekannt. Aufgrund der auf Ihre gestrige Frage hin gelieferten Fakten wissen Sie, dass sich der DLV mehrmals darum bemüht hat, die Anmeldefrist zu Gunsten der Athleten zu verlängern und Nachmeldungen weiterhin zuzulassen. Dies wurde dem DLV jedoch verwehrt. Den Wortlaut des entsprechenden Schreibens der WMA haben wir Ihnen zur Kenntnis gebracht. Auch mit heutigem Datum erhielt der DLV eine weitere schrifliche Absage durch die WMA.
Sie verbreiten daher wider besseren Wissens falsche Tatsachen. Der DLV hat sich nämlich offensichtlich sehr wohl und intensiv um die Möglichkeit von Nachmeldungen bemüht. Mit Ihrer falschen Aussage schädigen Sie den Ruf meines Mandanten. Ich fordere Sie daher namens und im Auftrag meines Mandanten auf, die falsche Aussage auf Ihrer Seite zu löschen und die Tatsache zutreffend darzustellen. Hierzu setzen wir Ihnen Frist bis heute, 14. Juni 2007, nachmittag 15 Uhr. Anderenfalls werde ich meinem Mandanten raten, seinen berechtigen Anspruch auf anderem Wege weiter zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anne Jakob, LL.M.
Rechtsanwältin“
Wir haben daraufhin geantwortet. Auszugsweise:
Verehrte Frau Kollegin,
…
Wenn der große DLV einer kleinen privaten Internetseite so viel juristische Aufmerksamkeit schenkt, ist dies schon ungewöhnlich. Schöner wär’s allerdings, wenn man sich beim DLV genauso Ziel führend um die Athleten, zu denen auch die Senioren zählen, und ihre berechtigten Anliegen kümmerte. Wenn Sie mich verklagen wollen, können Sie das gern machen, desgleichen wenn Sie zu einer Strafanzeige greifen. Wissen Sie, verehrte Kollegin, ich bin knapp 30 Jahre im Geschäft, und derlei beeindruckt mich nicht.
Mit freundlichen und koll. Grüßen
Robert Koop
ps Um der mir wenig souverän erscheinenden Aufgeregtheit der DLV-Offiziellen entgegen zu wirken, wurde der Text inzwischen modifiziert. Den Grund dafür habe ich allerdings hinzu gesetzt. “
Es heißt jetzt statt der beanstandeten Formulierung in unserem Artikel:
Gleichzeitig gibt es von deutschen Mastersathleten die Frage nach einer Nachmeldeoption. Offenbar haben eine Reihe Athleten den frühen Meldetermin Ende Mai verpasst. der DLV lehnt offenbar jede weitere Initiative ab, nachdem der Bundesfachausschuss Senioren noch bei seiner Tagung im Februar in Düsseldorf beschlossen hatte, künftig bei allen Internationalen Meisterschaften durch den DLV bei den Veranstaltern nach einer optionalen Nachmeldung zu fragen. Bei der letzten WM im baskischen San Sebastian waren Nachmeldungen („late entries“) offiziell gegen ein Extra-Startgeld von 100 $ möglich. Auch bei der Hallen-EM im März in Helsinki hat es eine nicht öffentlich gemachte Nachmeldemöglichkeit gegeben. Eine Anfrage von http://www.masters-sport.de bei einem der Organisationschefs von Riccione, Lamberto Vacchi, brachte bisher keine Antwort. (14.06.07, update 14.06.07 nach Drohung des DLV mit rechtlichen Schritten)
Tatsache ist, dass niemand beim DLV es auch nur versucht hat, die rund 20 verspäteten Meldungen einfach nach Italien zu schicken. Die italienische Antwort auf diese Nachsendung wäre nach allem, was wir wissen, gewesen, die Meldungen einfach und stillschweigend in die Liste der Athleten aufzunehmen. Denn bis heute (!) liegen den Organisatoren aus technischen Gründen noch nicht die Meldungen aller Nationalverbände vor; es fehlen noch fast eine Handvoll. Selbst jetzt könnte der DLV also noch versuchen, die 20 Verspäteten einfach zu melden, wozu wir ihn aufgefordert haben. Unter den Säumigen sind übrigens mehrere Weltmeister, Weltrekordler und Titelaspiranten. Aber selbst diesen einfachen Meldeversuch lassen die Verantwortlichen des DLV sein, wie es heißt „aus Gründen der Gleichbehandlung“, und man schickt lieber unserer kleinen Webseite eine anwaltliche Abmahnung.
Welch eine lächerlich-bürokratische und zugleich wenig athletenfreundliche Prinzipienreiterei…
Robert Koop
25. Juni 2007 um 12:54 |
Sehr geehrter Herr Koop,
es ist schon mehr als athletenfeindlich, was der DLV sich leistet. Da gebe ich Ihnen recht.
Es ist aber falsch, was der DLV publiziert. Mit seiner Aussage vom 14. Juni 2007 hat der DLV auf seiner Webseite nämlich nur bedingt die Wahrheit gesagt.
Dort wird geschrieben: (Zitat) „Dazu hat er (= der DLV) mehrfach Anfragen an den Veranstalter gerichtet, die bereits am 6. Juni und zuletzt am 14. Juni negativ beantwortet wurden“.
Beide Daten (6. Juni und 14. Juni) liegen nach dem Meldeschluss vom 31. Mai 2007.
Es gibt aber einen einstimmigen Beschluss des Bundesausschusses Senioren vom 23. Februar 2007, in dem festgelegt wurde, dass (Zitat) „kurz vor Meldeschluss bei den Veranstaltern nach einer optimalen Verlängerung des Meldeschlusses gefragt“ werden sollte.
Fragen Sie doch bitte einmal beim DLV an und lassen sich die Schreiben mit Datum vorlegen, die vor dem 31. Mai nach Italien geschickt wurden, so wie es der Bundesausschuss beschlossen hat.
Der DLV soll Ross und Reiter nennen und nicht Drohungen aussprechen. Denn dieser DLV sollte für die Athleten arbeiten und alles daran setzen, dass seine Athleten starten können. Vor einem Meldeschluss und nach einem Meldeschluss.
Denn schizophrener Weise gibt es in Deutschland seit einigen Jahren Nachmeldemöglichkeiten, die nun international nicht möglich sein sollen.
Mit sportlichem Gruß
Peter Stylus
26. Juni 2007 um 09:14 |
Zum Stichwort „aus Gründen der Gleichbehandlung“ stellt sich mir die Frage, Gleichbehandlung wem gegenüber? Gleichbehandlung gegenüber den DLV-Senioren/innen, die rechtzeitig Ihre Meldung vorliegen hatten oder aber Gleichbehandlung gegenüber den Athleten der anderen Nationen? Im ersten Fall, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass auch nur ein DLV-Athlet es den nunmehr Ausgeschlossenen nicht gegönnt hätte, mit dabei sein zu dürfen. Im Sinne der Gleichbehandlung gegenüber Athleten der anderen Nationen besteht geradezu die Notwendigkeit, die aus irgendeinem Missgeschick bisher nicht gemeldeten DLV-Athleten nachrücken zu lassen, wenn ich lese, dass andere Nationen noch gar nicht Ihre Athleten an den WMA-Verband gemeldet haben.
Auch bei mir stellt sich das ungute Gefühl ein, dass der DLV sich auf das Niveau der Prinzipienreiterei herab begibt und eine peinliche Machtprobe auf dem Rücken ehrwürdiger Seniorinnen und Senioren praktiziert. Was sagen eigentlich die einzelnen Mitglieder der DLV-Delegation dazu, die die Senioren in Riccione begleiten oder unterstützen sie gar die DLV-Lesart der angeblichen Gleichbehandlung?
Für mich hat ein anderes Prinzip absoluten Vorrang. Die Besten sollen zu den Titelkämpfen! Kann sich ein(e) Konkurrent(in) über einen Titel in Abwesenheit eines/r potenziell Stärkeren freuen, wenn er/sie weiß, dass Verfahrensfehler den Meistertitel begünstigt haben?
Noch ein Letztes: Gibt es vielleicht einen Zusammenhang zwischen dem „Angriff“ gegenüber Prof. Böhnke, der in Regensburg startete und sich nun womöglich in seiner Verletztheit unkooperativ zeigt? Eigentlich schwer vorstellbar, dennoch kam mir der Gedanke in den Sinn.
Mit nachdenklichem Gruß
Hans-Peter Skala
1. Oktober 2008 um 22:23 |
[…] daran, dass sich die DLV-Verantwortlichen nicht trauten, die knapp zwei Dutzend deutschen Masters nachzumelden, wie es die Tschechen und Spanier machten und die Malaien und viele andere mehr. Nein, das ging ja […]