„Schluss mit Kumpanei – Leichtathleten unterwerfen sich dem Schiedsgericht in Köln“ ist ein Artikel der Frankfurter Rundschau vom 20. Dezember überschrieben. Danach hat der DLV eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der er sich dem nationalen Sportschiedsgericht (DIS) unterwirft. Verpflichtend wird diese Unterwerfung für alle Kader-Athleten des DLV, die eine Athletenvereinbarung unterzeichnen, für sonstige Athleten, die dem Wettkontrollsystem unterworfen sind, also insbesondere auch die Senioren, gilt die Unterwerfung nur, wenn der entsprechende Athlet eine gesonderte Individualvereinbarung unterschreibt. Tut er das nicht, werden Dopingverstöße nach wie vor vom DLV selbst geahndet.
Es wird bei den Senioren also ein „Zweiklassenstrafrecht“ geben: Für solche, die durch den DLV geahndet werden und solche, die sich der unabhängigen Schiedsgerichtsbarkeit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit individuelle unterworfen haben.
Der NADA-Vorstandsvorsitzende Armin Baumert, selbst ehemaliger Leichtathlet im Seniorenalter, feiert diesen Fortschritt: „Die Glaubwürdigkeit bei der Sanktionierung von Doping-Fällen wird sich fern von Sportkameraderie und Kumpanei vergrößern.“ Das sind hehre Worte. Nur, was sagt uns Senioren das?
Wenn pauschal davon gesprochen wird, dass sich „Leichtathleten dem Schiedsgericht in Köln unterwerfen“, gilt dies nicht generell für Senioren. Gehören diese Senioren, die sich nicht unterworfen haben, nicht zur Familie der Leichtathleten? Wird die Vereinbarung mit dem DLV als Abkehr von „Sportkameraderie und Kumpanei“ gefeiert, kann dies ja im Umkehrschluss nicht für die Senioren gelten, die keine Einzelvereinbarung mit dem DLV abschließen. Sie sind weiter „Sportkameraderie und Kumpanei“ unterworfen! Warum lässt man einen Teil der Senioren der Sportkameraderie und Kumpanei ausgesetzt, ginge es doch so einfach, auch sämtliche Wettkampfsportler der unabhängigen Sportgerichtsbarkeit zu unterwerfen: Mit der Abgabe der Meldung zu einer Meisterschaft unterwirft sich der Senior generell diesem Schiedsgerichtssystem. So drohen dem Senioren unterschiedliche Strafen, abhängig davon, ob er die Vereinbarung unterzeichnet oder nicht.
Schöne Aussicht! Die Senioren „bedanken“ sich für diese Sonderbehandlung, das Zweiklassenstrafrecht und die drohende Sportkameraderie und Kumpanei sowie dem Verdacht, auf diese Weise geahndet worden zu sein.
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