Willkommen im Club. Die Länder zu den Flaggen dürfen geraten werden. Der Anlass für diesen Blogbeitrag ist:
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Zugangserschwerungsgesetz („ZugErschwG“) beschlossen. Es schafft eine „Struktur zur Internetzensur“ (RA Udo Vetter). Das heißt: Heute blocken wir dies, morgen anderes, später alles, was anders und unbequem ist. „Ja, das sind genau jene Instrumente, die man in Teheran jetzt auch gerne funktionsfähig bereitstehen hätte.“ (Udo Vetter) Deshalb sind auch wir empört über dieses Gesetz.
IT-Experte Thomas Stadtler:
„Im Kern geht es darum, dass man einen TK-Dienstleister, der eine rein technische und neutrale Leistung erbringt, nicht für die Kontrolle von Inhalten heranziehen darf, weil dies zwangsläufig eine Manipulation technischer Abläufe mit sich bringt. Der Zugangsprovider muss nämlich technische Internet-Standards und Normen manipulieren, er wird gezwungen, in die Architektur des Netzes einzugreifen, um das zu erreichen, was der Staat von ihm verlangt. Es ist deshalb vernünftig zu fordern, dass sich der Staat jeglicher Manipulation technischer Standards und Normen zu enthalten hat.“
In der Sache bringt das ZugErschwG -es heißt abgekürzt wirklich so- nichts,
„weil das Gesetz in Wahrheit die Verbreitung kinderpornografischer Schriften fördert, anstatt wie beabsichtigt, den Zugang zu ihnen zu erschweren. An dieser Stelle zeigt sich sehr deutlich, dass sich die politisch Verantwortlichen nicht mit den bisherigen Sperrbemühungen in Deutschland („Düsseldorfer Sperrungsverfügungen„) und deren Auswirkungen befasst haben. Die Düsseldorfer Sperrungsanordnungen haben seinerzeit im Jahre 2002 diejenigen Websites, die Gegenstand der Sperrung waren, überhaupt erst bekannt gemacht und dafür gesorgt, dass die Zugriffe auf diese Seiten deutlich zunahmen. Derselbe Effekt ist auch hier zu erwarten. Die geheim zu haltenden Sperrlisten werden sehr schnell auf Wikileaks auftauchen, ohne dass das BKA dies verhindern kann und damit eine Navigationshilfe für Pädophile und auch Neugierige bilden. Auf der Stopp-Seite des BKA werden ohnehin nur die Dümmsten landen, denn diese simple technische Manipulation, die den Providern abverlangt wird, kann jedes Kind im Handumdrehen umgehen.“ (Thomas Stadtler)
Auch unser Blog zu unserem wunderbaren Sport will davor nicht die Augen verschließen. Das machen wir auch sonst nicht.
(Grafik: mediengestalter.cc)
Schlagwörter: Internetzensur
21. Juni 2009 um 09:53 |
Aber Hallo,
wozu haben wir eigentlich ein Strafgesetzbuch ; wenn wir jetzt alles
gesondert Regeln wolen ?
Jürgen