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Identifikation

17. Juni 2011

In der Nationalmannschaft startet man auch, um sein Land zu repräsentieren, was von der Mehrzahl der Mitglieder als Ehre empfunden wird. Man ist stolz darauf, sein Land vertreten zu dürfen. So geht es auch Seniorenstartern, die das Nationaltrikot überstreifen dürfen. Aber: Gibt es überhaupt „das“ Nationaltrikot?

Wenn man das Titelbild der jüngsten Senioren-Leichtathletik-Zeitschrift (Heft 7/11; Foto re) betrachtet, glaubt man zunächst nicht, dass hier zwei Läufer abgebildet sind, die ein einig Deutschland bei internationalen Seniorenmeisterschaften repräsentieren – zu unterschiedlich ist ihr Erscheinungsbild. Sicherlich trifft es zu, dass in Thionville/Yutz in Frankreich der eine für die 1., der andere für die 2. Deutsche Mannschaft an den Start geht. Dennoch repräsentieren beide Deutschland bei internationalen Meisterschaften im Ausland. Die Bilder von dieser Meisterschaft sind nicht geeignet, das Nationaltrikot als einendes Identifikationsmittel und –merkmal wahrzunehmen. Der Zuschauer ist irritiert, die Mitbewerber sind es auch.

Deswegen wäre es sicherlich förderlich, wenn alle Mitglieder einer einheitlichen Nationalmannschaft, als die sich diese fühlen, auch, wie es die allgemeinen Wettkampfbestimmungen vorsehen, in einem einheitlichen Nationaltrikot starten, auch wenn sie in unterschiedlichen Wettkämpfen an den Start gehen. Deutschland wäre besser repräsentiert. Der Verband müsste ein Interesse daran haben, dass seine Starter im einheitlichen Trikot an den Start gehen – der Athlet möchte auf jeden Fall Deutschland in dem Nationaltrikot repräsentieren.

Blasius Hippel

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Schulterschluss

22. April 2008

Früchte trägt die erstrebte Zusammenarbeit zwischen dem DLV und proMASTERs, der Interessengemeinschaft Seniorenleichtathletik. Und diese Zusammenarbeit kommt den Senioren insgesamt zugute. Die Repräsentanten von DLV (Dr. Anne Jakob), der EVAA (Präsident Dieter Massin), der Zeitschrift Senioren-Leichtathletik (Frank Krümmer) und proMASTERs (Kurt Kaschke und Rüdiger Nickel) hatten ein koordiniertes Vorgehen ins Auge gefasst. proMASTERs hatte daraufhin den proMASTERs-Substanzen-FINDEX kreiert und auf seine Website (http://www.promasters-la.de) gestellt. Sie wurde als wertvolle Hilfe für Seniorenleichtathleten, die auf Medikamente angewiesen sind, reißend in Anspruch genommen, gib er doch eine bislang nicht gekannte Schnell-Information, bevor zu jedem Medikament die NADA in Anspruch genommen wird (Denn bei der NADA kann jeweils eine Medikamentenanfrage gestartet werden).

Auf diesen proMASTERs-Substanzen-FINDEX verweist jetzt der DLV auf seiner Homepage unter http://www.leichtathletik.de – zur offiziellen Verbandsseite – Anti-Doping – Links – „proMASTERs-Findexermöglicht ein rasches Auffinden verbotener Substanzen„.

Das ist ein Schulterschluss zwischen DLV und proMASTERs zugunsten der Interessen der Senioren.  Nur weiter so: Dass hilft allen Seniorenathleten!

Bernd Hippel



Fürsorge

4. Januar 2008

EVAA und proMASTERs sei Dank, dass sie ihrer Fürsorgeverpflichtung, die sie gegenüber den Senioren empfinden, nachgekommen sind. Sie haben rechtzeitig vor den Hallenweltmeisterschaften in Clermont-Ferrand (Frankreich) ihre Klientel darauf hingewiesen, dass bald (25.2.08) die Frist abläuft, bis zu der Anträge an den Weltverband (WMA – sprich: Prof. Karri Wichman) gerichtet werden können, wegen bestimmter Krankheiten vom Medikamenten-Verbot ausgenommen zu werden (sog. TUE-Anträge). Denn eins ist klar: Wer nicht spätestens 21 Tage vor dem Wettkampf entsprechenden Antrag bei Prof. Wichmann eingereicht hat, riskiert bei einem Hallenstart einen positiven Befund, wenn er aus medizinischen Gründen eine verbotene Substanz einnehmen muss. Ohne rechtzeitigen Antrag hilft auch keine Ausrede mehr.Und noch eins: Nachdem der DLV mitgeteilt hat, in Zukunft keine TUE-Anträge mehr anzunehmen, müssen sie zwingend bei Prof. Wichmann eingereicht werden und fristgerecht angekommen sein.Mit der EVAA und proMASTERs haben sich die beiden Organisationen um die Belange der Senioren gekümmert, die die Interessen und Anti-Doping-Aufklärung bei den Senioren ernst nehmen und ´diese auf ihre Fahnen geschrieben haben.

Kumpanei

26. Dezember 2007

„Schluss mit Kumpanei – Leichtathleten unterwerfen sich dem Schiedsgericht in Köln“ ist ein Artikel der Frankfurter Rundschau vom 20. Dezember überschrieben. Danach hat der DLV eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der er sich dem nationalen Sportschiedsgericht (DIS) unterwirft. Verpflichtend wird diese Unterwerfung für alle Kader-Athleten des DLV, die eine Athletenvereinbarung unterzeichnen, für sonstige Athleten, die dem Wettkontrollsystem unterworfen sind, also insbesondere auch die Senioren, gilt die Unterwerfung nur, wenn der entsprechende Athlet eine gesonderte Individualvereinbarung unterschreibt. Tut er das nicht, werden Dopingverstöße nach wie vor vom DLV selbst geahndet.

Es wird bei den Senioren also ein „Zweiklassenstrafrecht“ geben: Für solche, die durch den DLV geahndet werden und solche, die sich der unabhängigen Schiedsgerichtsbarkeit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit individuelle unterworfen haben.

Der NADA-Vorstandsvorsitzende Armin Baumert, selbst ehemaliger Leichtathlet im Seniorenalter, feiert diesen Fortschritt: „Die Glaubwürdigkeit bei der Sanktionierung von Doping-Fällen wird sich fern von Sportkameraderie und Kumpanei vergrößern.“ Das sind hehre Worte. Nur, was sagt uns Senioren das?

Wenn pauschal davon gesprochen wird, dass sich „Leichtathleten dem Schiedsgericht in Köln unterwerfen“, gilt dies nicht generell für Senioren. Gehören diese Senioren, die sich nicht unterworfen haben, nicht zur Familie der Leichtathleten? Wird die Vereinbarung mit dem DLV als Abkehr von „Sportkameraderie und Kumpanei“ gefeiert, kann dies ja im Umkehrschluss nicht für die Senioren gelten, die keine Einzelvereinbarung mit dem DLV abschließen. Sie sind weiter „Sportkameraderie und Kumpanei“ unterworfen! Warum lässt man einen Teil der Senioren der Sportkameraderie und Kumpanei ausgesetzt, ginge es doch so einfach, auch sämtliche Wettkampfsportler der unabhängigen Sportgerichtsbarkeit zu unterwerfen: Mit der Abgabe der Meldung zu einer Meisterschaft unterwirft sich der Senior generell diesem Schiedsgerichtssystem. So drohen dem Senioren unterschiedliche Strafen, abhängig davon, ob er die Vereinbarung unterzeichnet oder nicht.

Schöne Aussicht! Die Senioren „bedanken“ sich für diese Sonderbehandlung, das Zweiklassenstrafrecht und die drohende Sportkameraderie und Kumpanei sowie dem Verdacht, auf diese Weise geahndet worden zu sein.

Strohfeuer

16. Juli 2007

Der Sonntag war im Stadion Johannisaue der Stadt Fulda zur Dopingkampf freien Zone erklärt worden. Zumindest konnte der aufmerksame Beobachter bei den Deutschen Seniorenmeisterschaften II diesen Eindruck gewinnen. Der Dopingkontrollraum war verwaist. Kein Helfer hielt nach Abschluss einer Disziplin einem Athleten das Formular unter die Nase, aus dem sich ergab, dass er zur Dopingkontrolle ausgewählt worden sei und seine Probe abgeben müsse. Ob der Verantwortliche für die Dopingprobenabnahme am Sonntag im Stadion war, wusste keiner. Zu sehen war er jedenfalls nicht. Das war am Vortag noch anders. Samstag: der übliche Betrieb hinter der Tribüne: Athleten wurden „gebracht“ und verließen, die einen schneller, die anderen – von der Hitze ausgedörrt – später, den Probenraum.

Auch der ansonsten übliche Stand des DLV war nirgends ausfindig zu machen, an dem sich Athletinnen und Athleten Informationen zum Dopingkontroll-Procedere abholen konnten. Der Doping-Info-Stand der Anti-Doping-Koordinierungsstelle war einfach nicht da. Das, was sich in Zittau bei den Seniorenmeisterschaften I angekündigt hat, wurde in Fulda fortgesetzt.

Am Sonntag erinnerte nur das hastig hingekrickselte Schild „Dopingraum“ daran, dass Dopingkampf auch bei Senioren angesagt ist. Noch in der „Vor-Zittau- und Fulda-Zeit“ hatte der DLV Farbe bekannt, nachdem die Interessengemeinschaft „proMASTERs“ auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen hatte, bei Senioren gerade die Aufklärung und Information in den Vordergrund zu stellen. proMASTERs hatte dies mit eigenen Sprechstunden und Anti-Doping-Ständen auch in die Tat umgesetzt. Nach dieser proMASTERs-Initiative hatte sich was getan in Darmstadt. Die Notwendigkeit war – sehr zum Wohlgefallen der überwiegenden Mehrheit der Senioren – erkannt worden.

Noch in Düsseldorf war eine Vereinbarung mit dem DLV getroffen worden, nach der die Maßnahmen mit proMASTERs koordiniert werden, um Doppelgleisigkeit zu vermeiden. Wenn der DLV die Idee von proMASTERs, einen Anti-Doping-Aufklärungsstand bei den Seniorenmeisterschaften aufzustellen, um das Informationsbedürfnis zu befriedigen, übernimmt und einen solchen Stand aufstellt, dann muss proMASTERs nicht auch noch einen Stand aufstellen. Vernunft, Effektivität und Transparenz bahnten sich ihren Weg.

Damit war in Zittau und Fulda aber Schluss. Dass kein Aufklärungs- und Informationsstand aufgebaut war, verwunderte die Teilnehmer. Glücklicherweise war der Anti-Doping-Beauftragte von proMASTERs in Fulda anwesend,  der sich, wie schon bei den vergangenen Meisterschaften, den Fragen und Anregungen der Teilnehmer annahm.

Dass es im Dopingraum am Sonntag so ruhig war, mag zweierlei Gründe haben: Entweder war der „doping-officer“ mit seinem Personal anwesend und hatte nichts zu tun, dann fragt man sich, warum. Hätte das Geld nicht anderweitig im Kampf gegen Doping verwendet werden können? Oder es wurden gar keine Proben am Sonntag abgenommen. Dann fragt man sich, ist das noch effektiver Dopingkampf, wenn nur ein provisorisches Schild verrät, dass da doch irgendwas mit Dopingkampf gewesen sein muss und die auf alle Veranstaltungstage zu verteilenden Kontrollen nur an einem Tag genommen werden. Die Anti-Doping-Aktivitäten schon wieder vergessen oder eingeschlafen? Ein Strohfeuer, das Aufflammen des Aufklärungsinteresses des Verbandes?

Gerade der Präsident des DLV hatte bei seinen diskriminierenden Äußerungen vor dem Sportausschuss des Bundestages zur Dopingmentalität bei den Senioren nicht nur für Unruhe und Empörung gesorgt, sondern damit auch den Fokus auf den Aufklärungs- und Informationsbedarf bei den Senioren gelenkt.

Sicherlich wird proMASTERs diese neu entstandene – alte – Lücke wieder zu schließen wissen. Denn die Notwendigkeit von Information und Aufklärung besteht nach wie vor.

 

Bernd Hippel

Ästhetik

12. März 2007

Das Seniorenvolk zeigte sich verwirrt, war erstaunt über eine der ersten Diensthandlungen seines obersten Dienstherren, Prof. Böhnke, als Vizepräsident Allgemeine Leichtathletik im DLV-Präsidium verantwortlich für die Senioren. Mit der Einführung des Bundesfachausschusses Senioren hatte er auch für die Einbindung eines „Verantwortlichen für Ästhetik“ gesorgt. Natürlich ohne Befragung des Volkes. Aber notwendige Maßnahmen müssen auch mal ohne entsprechenden Volkswillen durchgesetzt werden. So ist Demokratie halt; frei nach dem Satzungsauftrag: Der Verband ist der Vertreter der Athletinnen und Athleten, Näheres regeln die Notwendigkeiten.

Umso verwunderte rieb sich das „Volk“ die Augen, als der benannte Repräsentant für diese Aufgaben, Karl-Heinz Flucke, gleich als eine seiner ersten Diensthandlungen bei den Europameisterschaften in Poznan im vergangenen Jahr, den Trikot-Wildwuchs und damit die Zulassungspraxis seines Verbandes, des DLV, anprangerte. Die Vielzahl der Trikots, in denen „das Volk“ den Deutschen Leichtathletik-Verband repräsentierte, war nicht nur ärgerlich, sondern fiel auch den Veranstaltern und den ausländischen Mitbewerbern auf. Es war ein hässlicher Anblick, den Flucke in Poznan anprangerte, sowie ein Stein des ästhetischen Anstoßes, den er ins Rollen brachte. Er scheute sich dabei nicht, seinem eigenen Verband Pflichtversäumnisse ins Stammbuch zu schreiben. Denn ausschließlich dieser ist verantwortlich dafür, welche Trikots zu internationalen Meisterschaften von ihm zugelassen werden, und welche aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Dies ergibt sich eindeutig sowohl aus dem WMA‑ als auch dem IAAF-Regelwerk (Regel 143 IWR). Letzteres schreibt sogar vor, dass bei allen internationalen Meisterschaften, auch bei denen der Senioren, jede Nation in einem „einheitlichen“, vom Verband zugelassenen Trikot an den Start gehen müsse.

Dies bei seinem eigenen Verband durchzusetzen, setzte sich der „Repräsentant fürs Ästhetische“ Karl-Heinz Flucke, zum Ziel, sich also selbst eine längst überfällige Aufgabe zu setzen. Da kam ihm der Antrag von Kurt Kaschke, Kollege im Bundesfachausschuss, zuständig fürs „Internationale“, und der Interessengemeinschaft „proMASTERs“, deren Sprecher Kaschke gleichzeitig ist, gerade recht, der im Ausschuss zur Vereinheitlichung des Nationaltrikots eingebracht wurde. Seit dem sind Monate vergangen und der Antrag ruht wohl im Dickicht der Ausschussarbeit.

Die nächsten internationalen Meisterschaften stehen an (22.-25. März in Helsinki und 17.-20.5.07 in Regensburg). Vielleicht hat es aber „das Volk“ noch nicht mitbekommen und Änderungen wurden als Konsequenz aus dem Vorpreschen Karl-Heinz Fluckes bereits gezogen. Zumindest sind sie aber bislang nicht veröffentlicht worden (nur, dass der Verband am Verkauf der Nationalmannschaftstrikot auf einen geringen Teil seines „Verdienstes am Senioren“ verzichtet, wurde beschlossen, veröffentlicht und bereits in die Tat umgesetzt). Aber vielleicht liegt das ja daran, dass die Koordination der im Bundesfachausschuss Senioren Zuständigen -denn den gibt’s schließlich auch- noch nicht so richtig klappt. Denn alles braucht seine Zeit, vor allem, wenn der Ausschuss noch so jung ist und sich die einzelnen Mitglieder noch zusammenfinden müssen. Schließlich handelt es bei allen um Ehrenamtliche, die bei der Umsetzung von Ausschussarbeit nicht genauso professionell arbeiten können wie Hauptamtliche. Allerdings könnten der Beauftragte des Ausschusses für Ästhetik und der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit vielleicht etwas effektiver zusammenarbeiten…

Jedenfalls ist das „Seniorenvolk“ gespannt auf „Helsinki“, wenn sich zeigen wird, welche Konsequenzen aus dem Anstoß von Karl-Heinz Flucke in Poznan gezogen worden sind. Handeln ist geboten, denn Proteste gegen das Auftreten der deutschen Nationalmannschaft sind vorprogrammiert. Die anderen Nationen sehen genüsslich zu, wie „die Deutschen“, bekannt für ihre beflissentliche Regeltreue und –einhaltung, in einem Trikot-Flickenteppich an den Start gehen, weil der Verband seiner Aufgabe, die Zulassung der zu tragenden Trikots ernst zu nehmen und zu regeln sowie aus Verstößen hiergegen Konsequenzen zu ziehen, nicht nachkommt, nicht nachkommen kann oder nicht nachkommen will.

Bernd Hippel

„Schnäppchen“

3. März 2007

Der Deutsche Leichtathletik-Verband hat den Teilnehmern an internationalen Meisterschaften beim Erwerb der Nationalmannschaftskleidung 20 %ige Ermäßigung angeboten. Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung des DLV. Damit sollen die Senioren, die den DLV nach außen repräsentieren entgegen gekommen werden. Damit soll aber auch ein Beitrag zur Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes von deutschen Senioren bei ihrem internationalen Auftritt geleistet werden. Der DLV will damit weniger an seinen eigenen Senioren verdienen.
Dagmar Fuhrmann, Aktivensprecherin bei proMASTERs, der Interessengemeinschaft der deutschen Senioren, hatte den Anstoß gegeben, weil sie immer wieder von ihren ausländischen Konkurrenten auf die Vielfalt der deutschen Senioren angesprochen wurde. Die ausländischen Seniorenmannschaften bei Europa- oder Weltmeisterschaften stachen durch Einheitlichkeit heraus. Vielfalt dokumentierten die DLV-Senioren insbesondere bei den Staffelwettbewerben – vier Athleten in einer Staffel und vier unterschiedliche Trikots. Das widersprach dem Vorstellungsbild vieler Athleten vom Auftritt in der Nationalmannschaft.

Das DLV-Team glänzte nicht nur jeweils mit der größten Mannschaft, sondern auch mit einer ausgeprägten „Flexibilität und Vielfältigkeit im Erscheinungsbild“. Grundsätzlich dürfen DLV-Senioren bei internationalen Meisterschaften in jedem Nationaltrikot starten, das jemals als solches vom DLV eingeführt und zugelassen wurde, wie proMASTERs-Vertreter Rüdiger Nickel bestätigte, der den hierfür zuständigen DLV-Vizepräsidenten Prof. Böhnke am Rande der Deutschen Senioren-Hallenmeisterschaften hierzu befragt hatte. Sicherlich trägt diese Ausdehnung der Zulassung auf sämtliche Nationaltrikots, deren Zulassung nicht zurückgenommen worden ist – also bei keinem -, nicht zur Vereinheitlichung des DLV-Erscheinungsbildes, vor allem bei den Staffeln, bei.
Mit der Gewährung eines 20 %igen Rabatts auf den Einzelhandelsverkaufspreises hat der DLV nunmehr aber auf einem anderen Gebiet Bewegung in die von proMASTERs initiierte Diskussion gebracht. Da davon auszugehen ist, dass der Trikot-Hersteller als DLV-Generalausrüster und ‑sponsor dem Verband zumindest die gleichen Bedingungen einräumt wie jedem Einzelhändler auch, reduziert der DLV seinen Gewinn durch den verbilligten Verkauf der Nationalmannschaftstrikots an seine Repräsentanten bei Seniorenmeisterschaften erheblich. Dies ist eine erhebliche finanzielle Einbuße des Verbandes, wenn man die durchschnittlichen Spannen zwischen den Einkaufs- und Verkaufspreisen, in etwa das Doppelte des Einkaufspreises, berücksichtigt. Mit der Reduzierung des Verkaufspreises um 20 % verdient der DLV damit nur noch 80 % der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.
Und so sieht die Rechnung für ein Nationaltrikot aus: Kostet dieses beispielsweise 40 € im Verkauf und verkauft es der DLV an seine Senioren-Nationalmannschaftsmitglieder für 20 % weniger, also für 32 €, dann reduziert er seinen Gewinn um 8 € und verdient an den Senioren „nur“ noch 12 € (bei einem Einkaufspreis von 50 % des Verkaufspreises, also 20 %). Nur noch 12 € pro Trikot an einem Senioren, der im deutschen Nationaltrikot starten will und den DLV vertreten soll! Das ist schon ein „Schnäppchen der besonderen Art“! Für wen, mag jeder selbst entscheiden.

Bernd Hippel

Presse

7. Februar 2007

„Gefährlicher Ehrgeiz: ab M 65“: Am 28. Dezember hatte die „Süddeutsche Zeitung“ einen ausführlichen Artikel dem Seniorensport – am Beispiel der Leichtathletik – gewidmet. Die Autorin Christina Warta hatte sich dabei dem Thema „Leistung und Leistungssteigerung“ zugewandt. Dabei versuchte sie, etwas vom Klischee der ausschließlich „überehrgeizigen Senioren“ abzurücken und die Aufmerksamkeit auch auf das Problem der sog. „Medikamentenfalle“ zu lenken. Der proMASTERs-Athletensprecherin und Seniorensportlerin des Jahres, Dagmar Fuhrmann, und dem Anti-Doping-Experten Rüdiger Nickel, jüngst Herausgeber des „Anti-Doping-Handbuches“, wurde dabei Raum eingeräumt, ihre Erfahrungen mitzuteilen. Der breite Raum, der der Seniorenleichtathletik dabei gewidmet wurde, fiel auf.
Der Öffentlichkeitsarbeit bei den Senioren hat der DLV mit der Gründung des Bundesfachausschusses Senioren einen besonderen und herausragenden Stellenwert eingeräumt. Er ist der einzige Ausschuss, dem bzw. die Senioren sind die einzige Altersgruppe, der ein eigener Medienverantwortlicher eingeräumt wurde. Die übrige Öffentlichkeitsarbeit des DLV, soweit sie nicht die Senioren betrifft, wird ansonsten zentral gesteuert und hervorragend koordiniert. Die Bestellung eines eigenen Verantwortlichen für die Senioren-Öffentlichkeitsarbei im DLV zeigt die herausragende Bedeutung dieses Bereiches. Mit Karl-Heinz Flucke, gleichzeitig für die Ästhetik der Senioren-Leichtathletik in diesem Ausschuss verantwortlich,  wurde ein engagierter und versierter Seniorenfunktionär mit dieser Aufgabe betraut, der sich in besonderem Maße in der Medienarbeit auskennt.
Auffallend ist allerdings, dass der erste große Artikel, der in seiner „Amtszeit“ der Senioren-Leichtathletik in einer der größten deutschen Tageszeitungen gewidmet ist, keine Aufnahme in den DLV-Pressespiegel fand, der täglich über die wichtigsten Presseartikel berichtet, die die Leichtathletik betreffen.
Schade, dass der neue Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundesfachausschusses Senioren diese Chance verpasst hat. Wer weiß, wann sie wieder kommt. Mit einem speziell für die Seniorenleichtathletik bestellten Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit wird dies jedoch sicherlich bald der Fall sein, bleibt jedenfalls zu hoffen.
Bernd Hippel

gleich

6. Februar 2007

Grundlage eines Rechtsstaates ist auch das Recht, Verstöße gegen Normen zu ahnden. Dieses Recht hat auch ein Sportverband, der eine autonome Einheit im großen Gefüge des Staates darstellt. Diese Autonomie garantiert ihm das Grundgesetz mit seiner Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 GG. So ahndet der Sportverband auch Verstöße gegen das Dopingverbot. In der Leichtathletik sind davon bereits einige betroffen, vom Olympiasieger und Weltmeister bis zum Seniorensportler. 
Grundlage eines Rechtsstaates ist es, alle Verstöße gleichermaßen, ohne Ansehen der Person zu ahnden. Dazu dient ein standardisiertes Ahndungssystem, das für individuelle Besonderheiten nur wenig Raum lässt. Vielmehr gibt der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) sogar eine Standard-Ahndung von 2 Jahren Sperre vor. Grundlage eines Rechtsstaates ist es aber auch, geahndete Täter, nachdem sie ihre Strafe „abgesessen“ haben oder diese verbüßt ist, wieder aufzunehmen. Der Makel bleibt insoweit, als diese Sperre als „Vorstrafe“ im Hinterkopf bleibt für den Fall, dass es zu einem erneuten Verstoß kommt. Dann wirkt diese Vorahndung „strafschärfend“, im Falle eines Dopingverstoßes „lebenslänglich“. Ansonsten sind aber auch alle Täter nach Vollzug einer rechtskräftigen Ahndung gleich zu behandeln. Man nennt das „Recht auf Reintegration“ in die Gesellschaft, in den Sport übertragen: Reintegration in die Familie des Sportes.
Diesen Weg haben viele hinter sich, mit Ausnahme derjenigen, die mit dem Dopingverstoß ihre Karriere beendet haben oder gar aus dem Verein ausgetreten sind, um sich einer Ahndung zu entziehen. Aber – und das fällt auf: Nicht jeder „Vorgeahndete“ wird gleich behandelt. Der Makel der Vorahndung wird unterschiedlich gewichtet, je nach Standort. Eine ehemalige Weltmeisterin im Sprint wird anders angesehen als ein ehemaliger Olympiasieger. Erstere wird verteufelt, letzterer als Vorbild für junge Sportler in den Himmel gehoben. Gibt eine Doping-Ahndung das Recht, jemanden nach Vollzug der Sperre zu verteufeln? Gibt eine Doping-Ahndung Veranlassung, Vorbild für die Jugend zu sein und als solches durch die Lande zu reisen?
Diese Frage muss jeder selbst beantworten. Vielleicht liegt die Antwort irgendwo dazwischen. Nur zweierlei muss gewährleistet sein: Zum einen muss bei einer Vorbildfunktion immer auch der abgeurteilte und rechtskräftig festgestellte Doping-Verstoß berücksichtigt werden. Zum anderen haben alle „Täter“ ein Recht auf Reintegration, vor allem aber auf Gleichbehandlung. Ein Doping-Verstoß darf schließlich nicht nach Sympathie und Antipathie eingestuft werden. Auch die jüngsten Kommentare zu Doping-Verstößen bei Senioren zeichnen sich manchmal durch solche unterschiedlichen subjektiven Eingruppierungen der Doping-Geahndeten aus. Die Gefühle, die Einstellung zu der Person oder eine Bekanntschaft dürfen nicht die Messlatte dafür sein, ob jemand, der sich durch das Vorhandensein unerlaubter Substanzen im Körper die Möglichkeit einer unerlaubten Leistungssteigerung schafft und damit objektiv den Konkurrenten übervorteilt, verteufelt oder in den Himmel gehoben wird. Zum Grundgesetz gehört schließlich auch das Recht auf Gleichbehandlung des Art. 3 GG.
Dies zum Thema: „Läuferakademie – Dieter Baumann begeisterte“, eine Pressemitteilung des DLV vom 5.2.07. Dies zum Thema Berichterstattung zum jüngsten „Fall Böker“ in den einschlägigen Medien und Foren.

Kleeblatt

2. Februar 2007

Die angekündigte Zusammenarbeit von DLV und EVAA in der Dopingbekämpfung stimmt nach dem Desaster der „Enthüllungen“ des DLV-Präsidenten Dr. Prokop doch ein wenig positiv. Ein Adrenalinstoß nach diesem unfassbaren Aussetzer vor denjenigen, die in Deutschland im Wesentlichen die Doping-Bekämpfung finanzieren, den Bundestagsmitgliedern, die im Sportausschuss für den Sport verantwortlich sind. Und der DLV-Präsident ist ja schließlich nicht irgendwer. Er ist nämlich nicht nur Präsident, sondern auch der oberste Dopingbekämpfer im DLV, als Anti-Doping-Beauftragter des DLV-Präsidiums und als Vorsitzender der Anti-Doping-Kommission, also alles in einem. Es ist dringend notwendig, den Scherbenhaufen wieder zu beseitigen. Dazu müssen alle an einem Strang ziehen, alle zusammenfinden. EVAA ist ein idealer Partner, weil damit „Nationales“ und „Internationales“ besser koordiniert werden kann. Und weil die EVAA bereits Herausragendes und Wegweisendes im Kampf gegen Doping geleistet hat (erinnert sei nur an das Senioren-Doping-Forum in Poznan, die Einführung des sog. „Arno-Euros“ zur Finanzierung weiterer Kontrollen, das Projekt „Doppellos“, um das Damoklesschwert der Kontrollen durch erheblich  mehr Kontrollen zu schärfen oder die Einbindung eines Senioren-Anti-Doping-Beraters in den Verband). In einer so brenzligen Situation ist aber die Bündelung aller Kräfte, die im Kampf gegen Doping ihren Beitrag zur Optimierung leisten können, unumgänglich. Gedacht sei dabei in erster Linie an „proMASTERs“ – Interessengemeinschaft Seniorenleichtathletik – und die Zeitschrift „Senioren-Leichtathletik“. Ohne sie ist im Kampf gegen Doping in den letzten beiden Jahren nur wenig zusammen gegangen. Wenn es um Schadensbegrenzung geht, sind alle aufgefordert, mit anzupacken. Als Kleeblatt können diese vier Partner sicherlich Mustergültiges erreichen. Sie gehören unbedingt alle in ein Boot. Haltet an und lasst die beiden weiteren „Ruderer“ – proMASTERs und „Senioren-Leichtathletik“ dazusteigen und das Tempo des Anti-Doping-Kampfes steigern. Und: findet einen Schlagmann, der das Tempo vorgibt, und findet einen Steuermann, der die Richtung bestimmt. Bislang musste der Eindruck gewonnen werden, dass beides beim DLV verbesserungsfähig und –notwendig ist, um es gelinde auszudrücken. Der Ausraster vor dem Bundestag-Sportausschuss hat das deutlich gezeigt.
Also: Was steht einer Kleeblatt-Koalition eigentlich im Weg? Statusfragen, Eifersüchteleien, Alleinvertretungsanspruch? Vergesst das alles – rudert in eine Richtung. Es sind die Seniorenaktiven, um die es geht; es ist das Image der Seniorenleichtathletik!