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Kurfürsten

22. Juli 2011

Noch mit dem Jetlag aus Sacramento in den Knochen finde ich wichtige Informationen in meinem E-Mailschließfach. Es  steht das nächste Highlight an oder der nächste Tiefpunkt.  Heute tagt der DLV-Verbandsrat in Kassel. Wie es so schön heißt „am Rande der deutschen Meisterschaften“.

Das Gremium hat dabei Aufgabe und  Gelegenheit, seine seltsame,  sportfeindliche Entscheidung vom Frühjahr zu korrigieren, mit der es die Altersklassen M/W 30 und 35 abschaffte und in der Realität so die 30-39jährigen Leichtathleten vom Wettkampfsport ausschloss. Mit diesem besonders undurchdachten Beitrag zum demografischen Wandel hatte der DLV-Verbandsrat seinerzeit nicht nur Kopfschütteln, sondern auch eine bis dahin nicht gekannte Unterschriftenaktion ins Leben gerufen: Die „internetten Sechs“ (lampis.netpromasters-lamasters-sportresults-model2010geherpokal und SeLA-Netz) kämpften schon  kurz nach Bekanntwerden der beschlossenen Abschaffung der Altersklassen („AK“) 30 und 35 beharrlich für die Beibehaltung der so wichtigen Altersgruppen der 30 bis 39-jährigen und starteten eine in der Geschichte des DLV einmalige Unterschriften-Aktion. Zusammen mit dem Fachmagazin ‚Senioren Leichtathletik‚, das von seiner aktuellen Ausgabe in diesen Tagen allen Landesverbandspräsidenten ein Freiexemplar zukommen ließ, wurde damit der Protest von rund 1500 aktiven Leichtathleten gegen das Hinausdrängen der U40-Generation aus der aktiven Leichtathletik dokumentiert. Dieser Protest richtet sich offen gegen ein Vorgehen, das sinnfrei der erfolgreichen deutschen  Mastersleichtathletik den „Nachwuchs“ wegnehmen will und wird – so es kommt.

Freunde! Der Spaß, der Ehrgeiz und die Freude, den die Mastersleichtathleten am aktiven Wettkampfsport haben, stören offenbar die Funktionäre um Schoeppe,  Girschikofsky & Co. Sie dulden allenfalls AOK-Hausfrauentrab und Trimm-dich-Aktionen. Das aber ist ebenso anmaßend wie dumm.

Was heute geschieht, ist dabei auch bemerkenswert undemokratisch. Denn da hat Bayernpräsident Schöppe in persona gleich 30 Stimmen, wenn er den Arm hebt. Sein westfälischer Kollege genauso viel und die Niedersächsin Rita Girschikofsky 14. Insgesamt 103 Contra-Stimmen reichen folgich  für das Ende der traditionellen Mastersleichtathletik (guckst Du hier den Beitrag von Blasius Hippel). Die Stimmen entfallen also nicht etwa auf die Landesverbände und eine mehrköpfige Delegation, die unterschiedlich votieren könnte. Allein der jeweilige Präsident eines Landesverbandes stimmt ab. Schöppe hält also sozusagen 30 Hände hoch.  Das ist abenteuerlich. Denn selbst wenn das höchste Gremium eines Landesverbandes beschlösse, die Altersklassen beizubehalten, könnte der Präsident mit allen Stimmen seines DLV-Landesverbandes gegenteilig abstimmen. Gleichzeitig hat der DLV-Präsident nur eine einzige, seine eigene  Stimme. Da stimmten ja die Kurfürsten und Kurbischöfe des Mittelalters demokratischer ab, weil jeder von ihnen bei der Wahl nur  eine Stimme hatte. Diese Strukturen und die  Neuordnung  der unübersichtlichen Schar von Landesverbänden sind der wirkliche Reformbedarf im zurzeit allenfalls noch drittligareifen DLV!

Bekannt geworden ist (erst) jetzt auch der aktuelle Antrag des Bundesfachausschusses (BFA) ‚Senioren‘  an den DLV-Verbandsrat. Dieser schlanke, bescheidene Antrag (lesen!) wird heute nicht angenommen werden.  Er wird wohl so entschieden werden, dass man sich auf die sogenannte  internationale Lösung verständigt. Abgeschafft bleibt die Altersklasse M/W 30. Die Submasters, aus der  sich die Leichtathletikseniorinnen und -senioren in der Vergangenheit rekrutiert haben, sind dann Geschichte. Bei mir war es die DM 1991 in Hagen (Westfalen), als ich über 800m Vierte wurde und meine beiden Ältesten tödlich beleidigt waren, dass „Mama keine Medaille“ bekam. Für mich war der Wettkampf ein tolles Gefühl, nach -zig Jahren und fünf Kindern „wieder da“ zu sein! Ich glaube nicht, dass ich fünf Jahre in der allgemeinen Wettkampfklasse hinterher gelaufen oder erst mal eine mehrjährige Warteschleife eingelegt hätte.  Der in Aussicht stehende M/W-35er-Beschluss den z.B. Nordrhein, Westfalen und Hessen heute  favorisieren, ist also in Wahrheit nur ein fauler Kompromiss. Er kneift mit der Altersklasse M/W 30 nämlich das ab, was nicht abgekniffen werden darf.

War folglich aller Protest vergebens? Heute denke ich da an den mutigen, aufrüttelnden Rücktritt des Aktivensprechers Wolfgang Ritte, an die vielen SeLa-Leserbriefe, Kommentare, Interviews und an die besonders beeindruckende Stadionansprache von Thomas Ritte bei der DM Senioren I in Ahlen vor ein paar Wochen. Alle hatten eines zum Ziel: M/W 30 und M/W 35 müssen bleiben. Der Verbandsrat des DLV wird sich dummerweise anders entscheiden und damit ein funktionierendes gutes System zerschlagen, um das uns ganz Leichtathletik-Europa beneidet.

Oder geschieht ja doch noch ein Innehalten? Denn die Hälfte ist natürlich nicht genug. Die Leichtathletik braucht das Ganze, Ihr Funkti0näre! Aber wenn ihr statt dessen  nur die AK  M/W35, also 50% zulasst und Euch oberflächlich-gönnerhaft auf Internationales beruft, dann doch bitte mit allen Konsequenzen: International gilt bei der AK-Zugehörigkeit die Geburtstagsregelung statt der DLV-Jahrgangsregelung sind und alle Wettbewerbe in allen Altersklassen. Und die internationalen Maße und Gewichte. Rosinenpicken ist da nicht. Nioch ist Gelegenheit, einen Fehler zu korrigieren. Heute in Kassel, am Rande der Meisterschaften.

(Foto: Titelbild Seniorenleichtathletik August 2011; Grafik re.: Druck des Kurfürstenkollegiums bei der Wahl Heinrichs VII. )

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Corina (W35)

10. März 2011
Corina Pape (Foto lks)  ist vor knapp vier Wochen in Erfurt über 200m und 400 m deutsche Senioren-Hallenmeisterin geworden. Ihre Altersklasse: W 35. Geht es nach der Mehrheit im DLV-Verbandsrat, ist sie die letzte deutsche Senioren-Hallenmeisterin in diesen Disziplinen in der Altersklasse W35.
Der DLV schafft sie zwar gerade ab, doch bei ihr zuhause in Ingolstadt ist die W35-Leichtathletin just als Sportlerin des Jahres nominiert.
Was wäre eine bessere Bühne als eine Sportlerwahl zu gewinnen, damit die W35 auch weiterhin wahrgenommen wird? Man kann dazu die W35 und Corina Pape -noch bis Sonntag, 13.03.- auf besondere Weise unterstützen: In der Einzelwertung und als Team bei der Wahl zur Sportlerin des Jahres in ihrer Ingolstädter Heimat.
Corina Pape muss sich nicht nur gegen viele Landesfürsten im DLV durchsetzen sondern auch gegen fünf Mitbewerberinnen, allesamt gute Sportlerinnen, eine weitere hohe Hürde nehmen. Bestimmt freut sie sich, wenn sie auch Eure/ Ihre Stimme bekommt. Es dauert auch nur 25,53 sek – also knappe 200 Hallenmeter in der W35…. Guckst Du hier.

Makulatur

1. März 2011

Jedes Gemeinwesen lebt davon, dass es eine Vereinbarung über sein Zusammenleben und –wirken abgeschlossen hat. Nur so kann ein solches existieren. Dies hat bereits Jean-Jacques Rousseau in seinem im Mai 1762 erschienenen Werk „Der Gesellschaftsvertrag“ erkannt. Dies gilt insbesondere für einen Staat, der sich eine Verfassung gibt, aber auch für Gemeinwesen innerhalb eines Staatsgebildes, zum Beispiel eine GmbH, aber auch einen Verein oder einen Fachverband. Im Sport sind es die internationalen und nationalen Verbände, die sich Satzungen geben, um ihr Zusammenwirken grundlegend zu regeln. In der Leichtathletik sind dies für Senioren die Satzungen des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) sowie des „World Masters Athletics (WMA)“  im internationalen und des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) für den nationalen Bereich. Sowie Verstöße gegen das Grundgesetz Verfassungsverstöße bedeuten, sind die nationalen und internationalen Sportfachverbände an ihre selbst gesetzten Grundgesetze, also die jeweiligen Satzungen gebunden. Regelungen, die gegen das Grundgesetz verstoßen, sind verfassungswidrig, solche, die gegen Satzungen von Fachverbänden verstoßen satzungswidrig.

Der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes,nach dem Verbandstag das höchste Gremium dieses Verbandes, hat nunmehr auf seiner letzten Sitzung im Zusammenhang mit den Deutschen Hallenmeisterschaften die Seniorenaltersklassen erst mit den Klassen M/W 40 beginnen lassen, also die bisherigen der M/W 30 und M/W 35 ersatzlos gestrichen. Entsprechende Änderung der Leichtathletik-Ordnung haben die Mitglieder des Verbandsrates, also die Präsidenten der 20 Landesverbände und die Präsidiumsmitglieder des DLV beschlossen. Hierzu waren sie satzungsgemäß berufen, weil Änderungen der LAO vom Verbandsrat vorzunehmen sind. Damit dieser Beschluss aber nicht in den Verdacht gerät, dass die selbst (vom DLV) oder von den internationalen Verbänden (IAAF oder WMA) nur Makulatur sind, stellen sich die vielen betroffenen Seniorenleichtathleten U40 die Frage, ob ein solcher Beschluss rechtens ist oder gegen das „Grundgesetz der Leichtathleten“ verstößt.

Der DLV ist zunächst sowohl Mitglied der IAAF als auch der WMA. Damit erkennt er deren Regelwerk an. Selbstverständlich kann er, von deren Vorschriften abweichende Regeln treffen, also solche, die nur „national“ gelten. Die internationalen Fachverbände, also IAAF und WMA, geben die Altersklassen der Senioren vor: Sowohl in Regel 141 der IAAF-Satzung als auch in der Regel 141 der WMA-Satzung wird vorgegeben, dass die Senioren mit der jeweiligen Altersklasse M/W 35 beginnen, dass also auch diejenigen Senioren sind, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 40 sind. Denn dort heißt es:

IAAF:
„Altersklassen bei IAAF-Veranstaltungen: Senioren/Seniorinnen: für Stadionwettbewerbe: jeder Athlet, der seinen 35. Geburtstag erreicht hat, für Wettbewerbe außerhalb des Stadions: jeder Athlet, der seinen 40. Geburtstag erreicht hat.“

WMA:
„Wettkämpfe werden nur in den unten angegebenen Altersklassen durchgeführt:
Alter: 35-39 M 35 +W 35“

Ist dies international festgelegt, fragt es sich, ob der nationale Fachverband hiervon zulasten einer Altersklasse, derjenigen der M/W 35, abweichen darf (Bislang ist der DLV zugunsten einer Altersklasse, nämlich der M/W 30 bereits abgewichen, die er in die Senioren miteinbezogen hat). Die Satzung des DLV, dessen Grundgesetz, das für jeden, also nicht nur für Athleten und Vereine, sondern auch für die Gremien, Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen des Verbandes, verpflichtend ist, schreibt in § 2 unter anderem Folgendes vor: Der Verband ist verpflichtet, „die Leichtathletik im Gebiet der ihm angeschlossenen LV in Übereinstimmung mit den Regeln der International Association of Athletics Federations (IAAF) einheitlich auszurichten“ („ 2 Abs. 1.1 der Satzung). Der nunmehrige Beschluss des DLV-Verbandsrates setzt somit die Vereinheitlichungsverpflichtung der DLV-Satzung außer Kraft, lässt sie zur Makulatur werden. Der Verband ist zur Vereinheitlichung verpflichtet, ihm ist es satzungsgemäß untersagt, Beschlüsse zu verabschieden, die dem entgegenstehen, also eine
Altersklasse vom Seniorenwettkampfbetrieb auszuschließen. Zumindest die Abschaffung der Altersklassen M/W 35 verstößt daher gegen die DLV- Satzung und damit gegen das „Grundgesetz der Leichtathleten“. Und dies zulasten einer Altersklasse. Zwar bestand auch schon vor dem Verbandsratsbeschluss eine Uneinheitlichkeit, weil national auch die Altersklasse M/W 30 angeboten worden ist. Diese nationale Besonderheit benachteiligte jedoch keinen Athleten. Die Abschaffung
der Altersklasse M/W 35 benachteiligt dagegen die 35-40jährigen Senioren, weil sie
nunmehr keine eigene Altersklasse mehr haben.

Schließlich ist der Verband satzungsgemäß auch verpflichtet, alles zu tun, um Athleten auf internationale Meisterschaften vorzubereiten, also auch Senioren der Altersklasse M/W 35 auf die entsprechenden europäischen und Weltseniorenmeisterschaften. Mit der Streichung dieser Altersklassen verletzt der Verbandsratsbeschluss demzufolge auch die sich aus § 2 Abs. 1.5. der DLV-Satzung ergebende Verpflichtung, den in Frage kommenden Athleten Möglichkeiten der Vorbereitung zu geben.

Wenn eine Satzung daher keine Makulatur werden soll, ist der in Leipzig gefasste Verbandsratsbeschluss der DLV-Satzung anzupassen, ihn verfassungskonform zu machen, also zumindest die Altersklassen M/W 35 wieder in das Seniorenangebot aufzunehmen. Die Ausdehnung auch auf die Klassen M/W 30 weicht zwar auch von den internationalen Vorgaben ab, ist jedoch unschädlich, weil dadurch kein einziger Athlet benachteiligt, sondern eine Vielzahl von Athleten zusätzlich bei der Leichtathletik gehalten werden, die man ansonsten mangels entsprechenden Wettkampfangebotesverschreckt.

Ein Kommentar von Blasius Hippel

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28. Februar 2011

Leipziger Beschluss

28. Februar 2011

Hier unsere heutige Anfrage an alle DLV-Landesverbände:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir betreiben eine Internet-Informationsseite zur Seniorenleichtathletik und wenden uns mit folgenden Fragen an Sie:

Auf der Leipziger Sitzung des DLV-Verbandsrates ist u.a. beschlossen worden, die Altersklassen M/W 30 und M/W 35 zu streichen bzw keine Meisterschaften mehr für diese Altersklassen auszurichten. Der Beschluss widersprach einer vom DLV-Vizepräsidenten Allgemeine Leichtathletik eingebrachten Beschlussvorlage des Bundesfachausschusses, den das DLV-Präsidium einstimmig unterstützt hatte. Zur Veröffentlichung fragen wir Sie, ob Sie selbst bzw. wer aus Ihrem Landesverband an der Verbandsratssitzung teilgenommen und für oder gegen die gen. Beschlussvorlage gestimmt hat. Wir stellen anheim, die Gründe für das Abstimmungsverhalten darzulegen, wir werden sie ebenfalls veröffentlichen.

Veröffentlichen werden wir übrigens auch eine Nicht-Antwort auf diese Anfrage.

Hintergrund unserer Anfrage ist die große Empörung innerhalb der aktiven Seniorenleichtathleten über die Beschlussfassung, die u.a. bereits zum Rücktritt des Aktivensprechers der Senioenleichtathleten, Wolfgang Ritte (IAAF Masters of the Year 2008) geführt hat.

Wir bitten aus gegebenem Anlass um Ihre Stellungnahme bis zum 02.03.2011, 12.00 Uhr. Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Koop
www.masters-sport.de