Strafjuristen, die nördlich der Mainlinie etwas auf sich halten, irritiert schon traditionell vieles von dem, was südlich dieser Linie, zumal in Bayern, an staatlichem Zwang und Eingriff für normal oder jedenfalls geboten gehalten wird. So wundert es sie kaum, wenn die Postillen seit ein paar Tagen melden, Clemens Prokop, der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), fordere „erneut ein härteres Vorgehen gehen Dopingsünder“.
«Die Nationale Antidoping-Agentur NADA müsste so etwas wie eine Doping-Polizei mit staatlicher Kompetenz werden», sagte der 52-jährige DLV-Chef in einem Interview der «Mittelbayerischen Zeitung» in Regensburg. Prokop, der 2006 am Entwurf der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) für ein schärferes Anti-Doping-Gesetz maßgeblich beteiligt war, sprach sich dafür aus, Dopingkontrollbehörden mit hoheitlichem Charakter auszustatten.
Bemerkenswert, wenn der DLV-Chef, im Hauptberuf Amtsgerichtsdirektor im bayerischen Kelheim, grundlegende rechtstaatliche Dinge über Bord werfen will., so es gegen Doping geht, etwa dass grundsätzlich Durchsuchungen nur durch einen Richter angeordnet werden können. Gleichwohl wünscht er sich eine NADA-Dopingpolizei, denn:
«Sie könnte – banal gesagt – auf dem Sportplatz auch einmal in die Tasche eines Trainer schauen, was dieser denn so bei sich trägt.»
Möglicherweise ist es ja eher ungewöhnlich, dass Trainer auf dem Sportplatz Spritzbesteck und Dopingtralala in ihrer Tasche dabei haben. Könnt‘ ich mir jedenfalls vorstellen. Und dann gibt es da außerdem noch diese unpraktischen rechtsstaatlichen Regeln, die so gar nicht den Grundsatz „Der Zweck heiligt die Mittel“ akzeptieren. Bestimmte Vorschläge sollte man besser zu Ende denken, bevor man sie ausplappert.
(Foto: Johannes Wortmann, pixelio)