Man weiß nicht, worüber man sich mehr ärgern soll: Über die nicht zufriedenstellende Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), die klammheimliche Nichtberücksichtigung der Beschlüsse des Bundesausschusses Senioren (BA Senioren) oder die Missachtung des grundlegenden Gebots der Höflichkeit?
(Un)dank des Internets gibt es leider keine gedruckte Form der Veröffentlichungen (u.a. Wettkampfregeln, Ausschreibungen) mehr durch den DLV. Man bedient sich des Mediums der Webseite, was als modern und „in“ gilt. Leider schleichen sich doch viele Fehler (in den Ausschreibungen) ein, die dann nach „Protest“ korrigiert werden müssen. Bei der Ausschreibung zur Deutschen Senioren-Hallenmeisterschaft in Erfurt waren dies der verkürzte Qualifikationszeitraum und das Fehlen eines Wettbewerbs (60 m Hürden M 70).
Solche Korrekturen werden auf der offiziellen Seite nicht angezeigt. Nur durch Suche und Vergleiche erkennt man, dass sich etwas verändert hat. Nach der Frage eines anderen Athleten:“ Welche Version hast Du denn vorliegen?“ erkennt man schnell die unterschiedlichen Kenntnisstände unter den Aktiven. Wer schaut schon jeden Tag auf die Folge-Webseiten, wenn nicht eine klare Information auf der Startseite erfolgt? Hier ist eine deutliche Steigerung in der Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des DLV angesagt.
Erfreulich war Mitte Oktober 2010 die Veröffentlichung der Beschlüsse des Bundesausschusses Senioren (BA Senioren) zum Wettkampf- und Meisterschaftsprogramm ab 2011. Unter anderem wurde auch beschlossen, dass bei der DAMM endlich eine Berücksichtigung der Altersklassenfaktoren erfolgen soll. In den „Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen für Deutsche Meisterschaften 2011“ vom 17.12.2010 (vielleicht ist diese Version schon wieder veraltet? – siehe oben) kann man aber unter Punkt 13b leider nachlesen, dass bei Mehrkampfwertungen (u.a. bei der DAMM) die „Nationale Punktewertung (Stand 1994)“ zur Anwendung kommt. Hat hier der Bundesausschuss Wettkampforganisation den Beschluss einfach ignoriert oder übersehen? Warum werden solche „Umkehrungen“ nicht offiziell veröffentlicht und vielleicht auch begründet? Dies geschieht nicht zum ersten Male. Bereits im letzten Jahr gab es hier Korrekturen von meiner Seite (Hürdenmaße und Kugelgewichte).
In den o.a. „Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen“ wird unter Punkt 5b „Meldeüberprüfung“ darauf hingewiesen, dass „unvollständige oder fehlerhafte Meldungen vom Landesverband nicht berücksichtigt werden. Eine Benachrichtigung erfolgt darüber nicht!“. Das ist m.E. nicht korrekt. Die Meldung eines Athleten zu einer Meisterschaft ist, da eine „Meldeüberprüfung“ erfolgt, wie ein „Antrag“ zu sehen. Sollte diesem aus irgendeinem Grund nicht entsprochen werden, hat der Athlet/Verein einen Anspruch darauf, dass er darüber informiert wird. Dies entspricht nicht nur dem Gebot der Höflichkeit, sondern auch einem Anspruch auf rechtliches Gehör. Schließlich sollte einem Athleten/Verein die Möglichkeit gegeben werden, bei einer „Fehlmeldung“ eine Korrektur vorzunehmen oder sogar rechtliche Schritte einzuleiten. Interessant wäre in solch einem Fall, wenn ein Athlet/Verein den DLV wegen der damit vielleicht umsonst aufgewandten Reise- und Übernachtungskosten belangen würde…
Verärgerungen sind oftmals durch eine Nichttransparenz vorprogrammiert. Diese abzuwenden sollte daher im Interesse aller Beteiligten sein.